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  • Beschluss des Bundespatentgerichts 25 W (pat) 526/21 KÖLNER DOM vom 19. Januar 2023

    27 Juli 2023

    “KÖLNER DOM” kann nicht als Marke geschützt werden Der “KÖLNER DOM” ist eine weltberühmte Kathedrale und eine beliebte kulturelle Sehenswürdigkeit in Deutschland. Die Anmelderin hatte die Eintragung der Marke “KÖLNER DOM” für die Vermarktung diverser Waren und Dienstleistungen beantragt, unter anderem Bekleidung, Souvenirartikel und touristische Dienstleistungen. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) wies die Anmeldung […]

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