Withers & Rogers - Careers - FAQs
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Ich habe einen Abschluss in Mathematik – kann ich mich als Patentanwaltskandidat bewerben?

Ein Mathematik-Abschluss wird grundsätzlich als technischer Abschluss eingestuft, d.h. Sie können die Qualifizierungszeit für die Eignungsprüfung als European Patent Attorney auf drei Jahre verkürzen (anstelle von sechs Jahren für nichttechnische Studienfächer). Wir fordern für unsere Patentanwaltskandidaten trotzdem einen Abschluss in Naturwissenschaften oder Ingenieurwesen – idealerweise als Erststudium, zumindest als Zweitstudium. Andere Patentanwaltskanzleien haben möglicherweise andere Richtlinien.

Ich habe promoviert – muss ich alle Prüfungen ablegen?

Doctorates and other academic qualifications, unless in law, do not provide exemptions from the training process. A number of universities (e.g. Queen Mary University of London; University of Manchester) provide courses in IP Law which, if passed, gain an exemption from the foundation examinations.

Ich habe die Queen Mary University of London besucht – wie sollte ich mich bewerben?

Falls Sie einen MSc-Abschluss oder ein Zertifikat in IP-Recht der QMUL oder vergleichbare Kurse an anderen Universitäten mitbringen, sind Sie von den Foundation Exams befreit. Wir werden Sie aber im Rahmen eines Assessments zusammen mit den anderen Bewerbern bewerten – also mit denjenigen, die die Foundation Exams ablegen. Es kommt auch vor, dass wir Bewerbern empfehlen, die Foundation Exams trotzdem abzulegen – oder dies sogar verlangen. Wir glauben, dass dies Ihrer Karriere als Anwalt eine stärkere Praxisorientierung gibt.

Ich habe mit einer schlechten Note bestanden (Third Class Degree / Note 3 oder schlechter) – lohnt es sich trotzdem, mich zu bewerben?

Die Arbeit im Patent- und Markenrecht ist intellektuell anspruchsvoll. Deshalb bevorzugen wir in der Regel Bewerber, die ihr Studium mit Auszeichnung oder mit der Note „gut“ abgeschlossen haben. Wenn Sie auch ohne diese Qualifikation starke Argumente für Ihre Fähigkeiten haben, legen Sie Ihrer Bewerbung bitte entsprechende Nachweise bei, beispielsweise Auszeichnungen oder mildernde Umstände.

Ich spreche kein Französisch – ist das wichtig?

Französischkenntnisse sind für die europäischen Prüfungen nicht mehr erforderlich. Wichtig ist, dass Sie in Englisch sattelfest sind. Zur Unterstützung bieten wir bei Bedarf Sprachkurse in unseren Büros an.

Ich spreche Norwegisch, Spanisch, Mandarin, Japanisch und Arabisch – ist das von Vorteil?

Natürlich sind alle Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil. Neben Englisch ist für Patentanwälte aber Deutsch die wichtigste europäische Sprache. Die meisten Verhandlungen vor dem Europäischen Patentamt finden in München statt (gelegentlich auch in Berlin). Zwar gibt es inzwischen auch viele Verhandlungen in Den Haag, doch der Großteil der nicht-englischen europäischen Patentanmeldungen wird auf Deutsch eingereicht.