Unsere Erfahrung
Eingetragene Designs und nicht eingetragene Designrechte können eine Vielzahl von Produkten schützen, von ästhetischen bis hin zu funktionalen.
Unter der Leitung von Richard Worthington verfügt die Designgruppe über umfassende Fachkenntnisse in vielen Branchen wie Produktdesign, Ingenieurwesen, Mode und Verpackung. Wir sind der Meinung, dass Designs mehr als nur eine Ergänzung zu Patenten und Marken sind; richtig eingesetzt können sie das Rückgrat Ihrer IP-Strategie und ein wertvolles Unternehmensvermögen darstellen.
Die Mitglieder der Gruppe verfügen über umfangreiche Erfahrung beim Schutz in Großbritannien, Europa und darüber hinaus, wie z. B. bei sogenannten „Designpatenten“ in den USA und China.
Wir haben verschiedene Mandanten in Designstreitigkeiten vertreten, sowohl in Bezug auf nicht eingetragene als auch auf eingetragene Rechte. Prozessanwälte in unserer Streitbeilegungsgruppe können unsere Mandanten auf äußerst kosteneffiziente Weise vertreten.
Eingetragene Designrechte
Wir raten unseren Mandanten, eingetragenen Designschutz zu beantragen, wenn das Erscheinungsbild eines Produkts kommerziell wichtig ist.
Ein eingetragenes britisches Design deckt nur das Vereinigte Königreich ab, und es ist in der Regel sinnvoll, eine einzige Anmeldung namens Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder Europäisches Design zu beantragen, um Schutz in der gesamten EU zu erhalten. Beide können bis zu 25 Jahre in Kraft bleiben und können verwendet werden, um Computer-Icons, Logos und Schriftarten sowie die Form oder Verzierung einer Vielzahl von maßgeschneiderten oder in Serie hergestellten Artikeln zu schützen. US-Anwälte können Gemeinschaftsgeschmacksmuster als „europäisches Designpatent“ betrachten.
Nicht eingetragene Designrechte und Urheberrecht
Im Vereinigten Königreich ist das Erscheinungsbild eines funktionalen Gegenstands automatisch durch das nicht eingetragene Designrecht geschützt. Dieses Recht ist jedoch nur gegen Nachahmung wirksam und dauert in den meisten Fällen 10 Jahre. Automatische Designrechte können auch in anderen Teilen der EU durchgesetzt werden, aber die Schutzdauer ist in der Regel deutlich kürzer als bei eingetragenen Designs und erfordert möglicherweise mehr Beweise zur Durchsetzung.
Die Maskierung oder Topografie von Halbleiterprodukten wird ebenfalls durch eine besondere Art von Designrecht geschützt, das sogenannte Halbleitertopografierecht.
Unsere Anwälte können bei der Einrichtung geeigneter Verfahren zur Aufzeichnung und Kennzeichnung Ihrer urheberrechtlich geschützten Werke helfen.
Unsere Expertise
Wir sind der Meinung, dass das Verständnis des Designs unserer Mandanten der Schlüssel zum besten und umfassendsten Schutz ist. Wir agieren nicht einfach als Vermittler zwischen Ihnen und den Registrierungsbehörden. Stattdessen arbeiten wir mit Ihnen zusammen, um die wichtigsten Merkmale Ihres Designs zu identifizieren und Ihre Anmeldungen für eingetragene Designs so zu gestalten, dass genau diese wichtigen Merkmale geschützt werden.
Wenn Sie sich über eingetragene Designs und Designrechte Dritter Sorgen machen, können wir Ihnen auch Recherchen zur Handlungsfreiheit und Analysen anbieten.
Weitreichende Perspektiven
Gemeinschaftsgeschmacksmuster und US-Designpatente werden zunehmend Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Wir streben danach, an der Spitze der Rechtsentwicklung zu stehen, indem wir die neuesten Fälle überprüfen, sobald sie veröffentlicht werden. So können wir sicherstellen, dass unsere Beratung widerspiegelt, wie Designschutz von den Gerichten ausgelegt wird.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den leitenden Anwalt der Gruppe.