Unsere Erfahrung im Vereinigten Königreich und in Deutschland
Im Vereinigten Königreich verfügen wir über Erfahrung in der Prozessführung vor dem Court of Appeal, dem High Court und dem Intellectual Property Enterprise Court (IPEC). Wir waren die ersten Patentanwälte, die im Fall Vector Corporation v. Glatt Air Techniques, Inc RPC 10 [2008] vor dem Court of Appeal gewonnen haben. Wir sind zudem auf Verfahren vor dem IPEC spezialisiert. In den von uns betreuten Gerichtsverfahren haben wir äußerst kosteneffiziente Prozesse mit dem zusätzlichen Vorteil eines hohen technischen Fachwissens durchgeführt.
In Deutschland haben wir in den letzten Jahren verschiedene Rechtsstreitigkeiten vor Landgerichten, Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof geführt. In einem rechtsprägendem Verfahren („Scheibenbremse 2“ vom 8. November 2022, X ZR 10/20) waren wir maßgeblich an der Rechtsfindung zum Thema „Erschöpfung von Patenten“ beteiligt und konnten die Interessen unserer Mandanten erfolgreich verteidigen. Wir beraten unsere Mandanten regelmäßig im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmererfindungsgesetz in Deutschland hinsichtlich der Eigentumsrechte an Erfindungen und der Vergütung von Arbeitnehmern.
Im Bereich Marken vertreten wir unsere Mandanten nicht nur in Markenverfahren, wie dem Abschluss von Koexistenzvereinbarungen, sondern unterstützen sie auch bei der nationalen Durchsetzung von Markenrechten sowie bei Löschungsverfahren von EU-Marken vor dem EUIPO.
Sie profitieren zudem von unserer umfassenden Erfahrung in der Erstellung und Prüfung von Lizenzverträgen, Vergleichsvereinbarungen, Geheimhaltungsvereinbarungen, Übertragungsverträgen, Vergütungsvereinbarungen für Arbeitnehmer oder IP-Klauseln in anderen Verträgen, z. B. Vertriebs- oder Forschungs- und Entwicklungsverträgen.
Einheitliches Patentgericht
Das Einheitliche Patentgericht (EPG) verspricht eine Vereinfachung der Patentstreitigkeiten in ganz Europa. Die Verfahrensordnung des EPG wurde entwickelt, um die besten Elemente der IPEC, der deutschen und der französischen Patentgerichte zu vereinen. Sie eröffnet neue Möglichkeiten für innovative Prozessstrategien, die unser erfahrenes Team mit den Mandanten teilen wird. Sowohl in der Verteidigung als auch in der Durchsetzung der Rechte des Schutzrechtsinhabers bietet das EPG neue Wege und Möglichkeiten für eine effektive Nutzung des Rechtssystems. Unsere Litigation-Gruppe wird unsere Mandanten dabei unterstützen.
Breitere Perspektiven
Die Mitglieder unserer Litigation-Gruppe sind Patentanwälte sowie deutsche und europäische Juristen, die berechtigt sind, vor nationalen Gerichten und Patent- und Markenämtern sowie vor dem EUIPO oder dem EPG aufzutreten. Sie verfügen über jahrelange Erfahrung in der Durchsetzung und Verteidigung von Schutzrechten wie Patenten, Marken oder Designs.
Unser erfahrenes und sachkundiges Team kann auf eine hervorragende Erfolgsbilanz beim EPA sowie bei den britischen und deutschen Patentämtern verweisen und hat zahlreiche Einsprüche, Berufungen und mündliche Verhandlungen im Namen von Mandanten geführt.
Unser Ziel ist es, einen offenen, zugänglichen und wirtschaftlich sinnvollen Service zu bieten. Wir bemühen uns, bei der Kommunikation mit unseren Mandanten auf unverständliche Fachbegriffe zu verzichten und klare Empfehlungen statt komplizierter rechtlicher Analysen zu geben.
Als Gruppe behalten wir aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung im Blick, um unseren Mandanten stets den bestmöglichen Service zu bieten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den leitenden Anwalt der Gruppe.