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Häufig gestellte Fragen
Wichtige Fragen, die Sie möglicherweise zu einer Karriere bei Withers & Rogers haben.
Ein Mathematik-Abschluss wird grundsätzlich als technischer Abschluss eingestuft, d.h. Sie können die Qualifizierungszeit für die Eignungsprüfung als European Patent Attorney auf drei Jahre verkürzen (anstelle von sechs Jahren für nichttechnische Studienfächer). Wir fordern für unsere Patentanwaltskandidaten trotzdem einen Abschluss in Naturwissenschaften oder Ingenieurwesen – idealerweise als Erststudium, zumindest als Zweitstudium. Andere Patentanwaltskanzleien haben möglicherweise andere Richtlinien.
Doktorgrade und andere akademische Qualifikationen, ausgenommen im Bereich Recht, führen nicht zu einer Befreiung vom Ausbildungsprozess. Einige Universitäten (z. B. Queen Mary University of London; University of Manchester) bieten Kurse im Bereich Immaterialgüterrecht an, die, sofern bestanden, eine Befreiung von den Grundlagenprüfungen ermöglichen.
Falls Sie einen MSc-Abschluss oder ein Zertifikat in IP-Recht der QMUL oder vergleichbare Kurse an anderen Universitäten mitbringen, sind Sie von den Foundation Exams befreit. Wir werden Sie aber im Rahmen eines Assessments zusammen mit den anderen Bewerbern bewerten – also mit denjenigen, die die Foundation Exams ablegen. Es kommt auch vor, dass wir Bewerbern empfehlen, die Foundation Exams trotzdem abzulegen – oder dies sogar verlangen. Wir glauben, dass dies Ihrer Karriere als Anwalt eine stärkere Praxisorientierung gibt.
Die Arbeit im Patent- und Markenrecht ist intellektuell anspruchsvoll. Deshalb bevorzugen wir in der Regel Bewerber, die ihr Studium mit Auszeichnung oder mit der Note „gut“ abgeschlossen haben. Wenn Sie auch ohne diese Qualifikation starke Argumente für Ihre Fähigkeiten haben, legen Sie Ihrer Bewerbung bitte entsprechende Nachweise bei, beispielsweise Auszeichnungen oder mildernde Umstände.
Französischkenntnisse sind für die europäischen Prüfungen nicht mehr erforderlich. Wichtig ist, dass Sie in Englisch sattelfest sind. Zur Unterstützung bieten wir bei Bedarf Sprachkurse in unseren Büros an.
Natürlich sind alle Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil. Neben Englisch ist für Patentanwälte aber Deutsch die wichtigste europäische Sprache. Die meisten Verhandlungen vor dem Europäischen Patentamt finden in München statt (gelegentlich auch in Berlin). Zwar gibt es inzwischen auch viele Verhandlungen in Den Haag, doch der Großteil der nicht-englischen europäischen Patentanmeldungen wird auf Deutsch eingereicht.














